Alle Beitragsarten
- Risikobeitrag
- Sparbeitrag
- Freiwilliger Sparbeitrag
- Beitrag bei unbezahltem Urlaub
- Sanierungsbeitrag
Wenn der Deckungsgrad unter 100% liegt, befindet sich die Pensionskasse SBB in Unterdeckung. Das heisst: Das vorhandene Vorsorgevermögen reicht für die eingegangenen Versicherungsversprechen nicht aus. Eine solche Situation erfordert eine Sanierung. Deshalb werden in diesem Fall Sanierungsbeiträge von Arbeitgeber und -nehmer in der Höhe von aktuell je 2,5% des beitragspflichtigen Lohns erhoben. Dieser Sanierungsbeitrag darf längstens so lange erhoben werden, bis der Deckungsgrad der Pensionskasse SBB wieder 100% erreicht.
Der Sanierungsbeitrag wird nicht dem Altersguthaben gutgeschrieben und führt zu keiner Verbesserung der individuellen Leistungen.